Die Müggelspree Niederung wurde schon vor über 200 Jahren kultiviert. Generationen fleißiger Bauern machten aus Sumpfgebiet eine Kulturlandschaft mit optimalen Lebensbedingungen für Mensch und Tier.
Jetzt wird alles anders. Falsch verstandene Renaturierung wird gegen alle Widerstände durchgesetzt.
In kurzer Zeit ist zerstört worden, was Menschen über Jahrhunderte aufgebaut haben.
Warum dringend umgesteuert werden muss, zeigt dieser Film.
Dieser Beitrag ist sehr einseitig und stellt die meisten Zusammenhänge falsch dar. So haben die Vernässungen im Bereich Erkner nichts mit den oberhalb liegenden Altarmanschlüssen zu tun. Die Verlandungen im Dämeritzsee sind nur punktuell und können den Hochwasserabfluss nicht behindern, da seitlich genügend Platz ist, so dass das Wasser seitlich vorbei fließen kann. Die Steinschüttungen zeigen eine Grundschwelle, die nichts mit Sohlenaufhöhungen zu tun hat. Durch den Anschluss der Altarme wird ein zusätzlicher Abflussquerschnitt geschaffen, der bei Hochwasser entlastend wirkt, statt das Wasser – wie dargestellt – aufzustauen. Auch die Darstellung, dass die Binnengräben nicht mehr unterhalten werden, ist sachlich falsch. Die Bilder zeigen einen Zustand im Sommer vor der Beräumung. Man sieht an den Wasserständen, dass es zu diesem Zeitpunkt keinerlei negative Auswirkungen gibt. Die Schäden an Gebäuden beim Hochwasser 2010 sind bedauerlich, sollten aber daran erinnern, dass die Gebäude im Überschwemmungsgebiet liegen und die Eigentümer auch eine Eigenverantwortung hinsichtlich der Wahl des Bauplatzes und einer Eigenvorsorge für den Objektschutz haben.
Der Kommentar scheint auf den ersten Blick sinnvoll zu sein. Blickt man jedoch tiefer, so sind die Argumente nicht mehr schlüssig.
Unser Beitrag ist einseitig. Das stimmt. Der Grund ist die totale Verweigerung der betreffenden Verantwortlichen, auf unsere Fragen Antworten zu geben. Sowohl WLV, als auch Umweltministerium haben keinen Beitrag zur Aufklärung geleistet.
Die Verlandungen im Dämeritzsee behindern den Hochwasserabfluss nicht. Soweit so gut. Das Problem tritt bei Eisgang auf: Eisschollen werden mit der Strömung in die Mündung des Dämeritzsees getragen. Da sich dort naturgemäß die Fließgeschwindigkeit vermindert, stauen sich die Eisschollen und verhindern den Wasserabfluss. Früher konnte man mit dem Eisbrecher in die Mündung einfahren, die Eisschollen brechen und für einen geregelten Wasserabfluss sorgen. Auf Grund der Verlandungen ist das nicht mehr möglich. Es besteht in diesen Fällen Hochwassergefahr.
Grundsätzlich gilt § 68 Wasserhaushaltsgesetz. Damit sind alle Veränderungen an einem Gewässer, die nicht der Gewässerunterhaltung dienen planfeststellungspflichtig. Auf Planfeststellungen hat man großzügig verzichtet und einfach so Uferbefestigungen abgerissen, Altarme angeschlossen und die Flusssohle erhöht. Dazu liegen uns Unterlagen vor, die das beweisen. Es wurden also vorsätzlich Gesetze gebrochen.
Der Fluss ist – im Gegensatz zu früher – ständig bordvoll. Damit steigt auch der Grundwasserspiegel in der Umgebung, und zwar fast verzögerungslos durch den sandigen Untergrund. Ich kenne die Spree seit vielen Jahrzehnten und bin oft mit dem Boot dort gewesen. Einen solchen Zustand gab es früher nicht. Damit gab es früher auch keine erhöhten Grundwasserstände. Die Anwohner hatten also im Wesentlichen trockene Keller. Das hätte man bedenken müssen, bevor man die durchgeführten Maßnahmen einleitete. Gerade dafür sind Planfeststellungsverfahren da, nämlich u. a. für die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Wenn Wehre ausgebaut werden, Schieber verrosten, Brücken absacken, dann ist es keine Frage, dass gerade jetzt zufällig nichts gemacht worden ist. Es zeigt die langjährige und systematische Vernachlässigung der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung. Statt die Spree ohne Planfeststellungebeschluss umzubauen, wäre hier das Aufgabengebiet des WLV gewesen.
Wenn ein Staatsdiener wie Herr Krüger einmal auf Linie gebracht ist, wird er seinen eingeschlagenen Weg verteidigen auch wenn dieser illegal ist. Noch im Jahr 2003 waren ihm die Bewohner und Nutzer in der Müggelspreeniederung offenbar nicht egal, wie der letzte Absatz im Artikel des Spiegel vermuten läßt. http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/27636645
Die „Utopien“ aus 2003(überschwemmte landwirtschaftliche Nutzflächen) sind heute Realität.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat mit Urteil vom 27.02.2015 die Renaturierung der Müggelspree als vorsätzlich rechtswidrig und illegal bewertet. Trotzdem machen die Beteiligten einfach weiter. Landesbehörden stehen augenscheinlich außerhalb der ordentlichen Rechtssprechung und sind an Urteile der unabhängigen Justiz nicht gebunden. Rechtsstaat oder Bananenrepublik?